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   BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03   

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https://dejure.org/2004,17914
BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03 (https://dejure.org/2004,17914)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2004 - 1 B 294.03 (https://dejure.org/2004,17914)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 1 B 294.03 (https://dejure.org/2004,17914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Vorliegen einer asylrelevanten Verfolgung - Gerichtliche Pflicht zur Erörterung einer abschließenden Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung - Referenzfälle in der Auskunft des Auswärtigen Amtes über ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 650.95

    Verfolgungsgefahr eines Asylsuchenden, wenn ihm bei verständiger Würdigung der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Es kommt danach auf eine wertende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls an, im Rahmen derer auch das Vorhandensein oder Fehlen von Referenzfällen als Indiz herangezogen werden kann (vgl. Beschluss vom 3. Januar 1996 - BVerwG 9 B 650.95 - ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 1076.98
    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn das Urteil sich ohne einen vorherigen gerichtlichen Hinweis als unzulässige Überraschungsentscheidung darstellen würde, weil das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 = NVwZ-RR 2001, 798 und vom 11. Mai 1999 - BVerwG 9 B 1076.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Soweit sie meint, das Fehlen von Referenzfällen in der Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 8. April 2003 einerseits und in der Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 21. Juni 2003 andererseits hätte jeweils gleich behandelt werden müssen, verkennt sie, dass es insoweit keine "Beweisregel" gibt, sondern bei der Verfolgungsprognose eine qualifizierende Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung vorzunehmen ist (stRspr, vgl. Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162, 169).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn das Urteil sich ohne einen vorherigen gerichtlichen Hinweis als unzulässige Überraschungsentscheidung darstellen würde, weil das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 = NVwZ-RR 2001, 798 und vom 11. Mai 1999 - BVerwG 9 B 1076.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03
    Etwaige Mängel der Beweiswürdigung und der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) sind aber grundsätzlich dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen (stRspr, vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108).
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